Die GEMA wird Ende November die Nachberechnungen gegenüber Veranstaltern von Live-Musik vornehmen, die keine Musikfolgen für durchgeführte Live-Veranstaltungen aus dem Jahr 2015 eingereicht haben. Die GEMA wird in diesen Nachberechnungen die betroffenen Veranstaltungen explizit ausweisen. Sie erhalten für den Fall, dass Ihr Verein betroffen ist, ein entsprechendes Schreiben (siehe Anlage) inkl. Rechnung.

Hintergrund ist Folgender: Wer Live-Musik-Veranstaltungen durchführt, ist gesetzlich verpflichtet, der GEMA eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung genutzten Werke („Musikfolge“) zu übersenden (vgl. § 42 Abs. 2 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG)). Diese Meldungen sind die Grundlage für eine transparente und gerechte Verteilung der Vergütungen an die Urheber.

In einer internen Datenauswertung gleicht die GEMA deshalb jedes Jahr ab, dass zu den Musikveranstaltungen, die richtig angemeldet worden sind, auch die notwendige Einreichung der Musikfolge erfolgt ist. Werden Musikfolgen nicht ordnungsgemäß eingereicht, berechnet die GEMA einen Betrag in Höhe von 10 % der Normalvergütung (veröffentlichter Tarif ohne Berücksichtigung des Nachlasses aufgrund der Mitgliedschaft in einer Gesamtvertragsorganisation) nach.

Entsprechende Bestimmungen finden sich auch in den Vergütungssätzen für Live-Veranstaltungen.

Die GEMA erklärt sich aber dankenswerter Weise bereit, die fehlenden Musikfolgen noch bis zum 31.12.2016 (entscheidend ist der Eingang bei der GEMA) entgegenzunehmen. Sofern die Musikfolgen bis zu diesem Datum nachgereicht werden, wird die GEMA die Nachberechnung für das Jahr 2015 stornieren.

Die Nachberechnung bezieht sich aktuell ausschließlich auf Veranstaltungen des Jahres 2015. Erhalten Sie also kein solches Schreiben der GEMA, dann haben Sie im Umkehrschluss die Bestätigung dafür, in 2015 alles richtig gemacht zu haben.

Tipp: Für den Fall, dass es seit 2015 Änderungen in der Postanschrift Ihres Vereins gegeben hat beispielsweise durch Vorstandswechsel, lohnt es sich, auch die Amtsvorgänger über diesen Sachverhalt zu informieren.

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