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GEMA: Einhaltung des Rahmenvertrages Drucken E-Mail

Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände teilt folgendes in Bezug auf die GEMA mit: 

" Mit Beginn des Jahres 2009 wird die GEMA strengere Regelungen in Bezug auf die Meldung eigener Veranstaltungen, die zwar dem Pauschalvertrag entsprechend von Gebühren befreit, aber vorangemeldet werden müssen, anwenden.

Konkret bedeutet dies, dass KEINE NEUEN Regelungen eingeführt werden, die GEMA vielmehr verstärkt auf die Einhaltung bereits jetzt bestehender Regelungen achtet. Es empfiehlt sich deshalb, vorsichtshalber jede eigene Veranstaltung des Vereins, auch Ständchen, Vorspielabende, Schülerkonzerte, Weihnachtsfeiern und dergleichen vorab zu melden. 

Und noch ein wichtiger Hinweis: Die GEMA erfährt von den meisten Veranstaltungen aus den Medien, die sie von einem Vertragsunternehmen überwachen lässt. Bei Verstoß gegen diese Regeln drohen empfindliche Kostenmehrungen wie z. B. volle GEMA-Gebühr plus Kontrollkostenzuschlag plus prozentuale Zuschläge."

 

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