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Zuschuss für Instrumente: Kleinförderung Drucken E-Mail

Haben Sie Geld zu verschenken ? Sicher nicht, deshalb senden wir Ihnen mit der vorliegenden Infopost wichtige Informationen zu über die Möglichkeit der Bezuschussung von Instrumenten !  

Bereits seit einigen Jahren gibt es Geld über den Landesmusikrat für die Anschaffung von Instrumenten im Rahmen der sogenannten Kleinförderung.

Anträge müssen dabei bis zum 30. November (!!!) des laufenden Jahres vorgelegt werden:   

Landesmusikrat Rheinland-Pfalz

Kaiserstr. 26 - 30

55116 Mainz

 

Eine Neuerung, von der die wenigsten Vereine aber wissen, ist die Änderung der Vergaberichtlinien mit Wirkung vom 01.01.2008.

Eine Beantragung auf Bezuschussung ist nun auch nach dem Erwerb der Instrumente erst möglich !!!

Für den Antrag sind eine Rechnungskopie  sowie ein ausgefülltes Antragsformular nötig. Bei mehreren über das Jahr angeschafften Instrumenten bitte einen Sammelantrag stellen.

Weiterhin gelten insbesondere die nachstehenden Förder-Richtlinien:

- Der Kostenrahmen der Instrumentenschaffung sollte mindestens 400,- betragen !
- Der Zuschuß beträgt maximal 50% der Maßnahme (höchstmöglicher Zuschuss: 2.500,- €) !

Die entsprechenden Dateien (Förder-Richtlinien / Änderungen / Antragsformular) stehen nachfolgend zum Donload bereit:

Verfügbare Downloads: 
icon   Richtlinien Kleinförderung (25.9 KB) 
icon   Vereinfachte Beantragung ab 2008 (20.87 KB) 
icon   Antragsformular Kleinförderung Instrumente (14.4 KB) 

Also: haben Sie dieses Jahr Instrumente gekauft ? Dann probieren Sie doch ein wenig Geld zurück zu holen ! Vielleicht wird Ihrem Antrag ja (teilweise) stattgegeben.

 

 



 

 

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